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MIETBEDINGUNGEN

Als E-Bike werden hier Fahrräder mit batteriebetriebener Trittunterstützung bezeichnet (auch Pedelecs genannt), d.h. ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektro-Hilfsmotor. Der Elektromotor unterstützt die Tretkraft bis max. 25 km/h. Ohne Tretbewegung gibt der Motor keine Leistung ab. Das Pedelec ist führerscheinfrei.

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Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Die Mietpreise entnehmen Sie dem derzeit gültigen Mietvertrag. Der Mietpreis ist nach Abschluss des Mietvertrages kontaktlos mit Karte oder in Bar im Voraus bei Abholung zu bezahlen.

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Pedelec Übernahme und Nutzung

Vor der Nutzung muss sich der Mieter mit der Funktionsweise und der Bedienungsanleitung des Pedelecs vertraut machen. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrantritt das Pedelecs auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Pedelecs an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem einwandfreien, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung des Pedelecs sofort zu beenden. Der Mieter darf das Pedelec nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften benutzen.
Das Pedelec darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
Die Benutzung auf Downhillstrecken ist untersagt.
Der Mieter verpflichtet sich, das Pedelec mit dem dazugehörigen Fahrradschloss abzuschließen. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Tag muss der Mieter das Pedelec am Stromnetz aufladen, damit dieses am Folgetag fahrbereit ist.

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Pedelec Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das Pedelec bei Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit dem Vermieter an dem im Mietvertrag angegebenen Ort während den Öffnungszeiten zurückzugeben. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag. Das Pedelec sowie sämtliches, optional vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör, wie zum Beispiel Helm, Akku, Schlüssel, Gepäckträgertasche etc. muss dem Vermieter bei der Fahrzeugrückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt. Wird das Pedelec nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag die Tagesgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

Das Pedelec ist bei der Rückgabe auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel zu melden.

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Helme

Das Tragen eines Helmes wird vom Vermieter ausdrücklich gewünscht und empfohlen. Für Kinder ist dies Pflicht. Das Benutzen und Tragen der Helme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.

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Reparatur

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf schuldhafte Beschädigungen des Pedelecs durch den Mieter oder Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden sind. Für letztere Umstände ist der Mieter zuständig.

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Mindestalter des Mieters

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ist der Mieter unter 18 Jahre ist der Erziehungsberechtigte verantwortlich und wird zum Mieter.

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Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.

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Haftung des Mieters (inkl. Diebstahl)

Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden durch unsachgemäße Verwendung des Mietobjektes.
Der Mieter verpflichtet sich, das Pedelec sachgemäß und sorgfältig zu nutzen. Das Pedelec muss immer an festen Gegenständen angeschlossen werden, auch beim kurzen Abstellen. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Pedelecs ergeben. Bei Unfallschäden oder unsachgemäßer Behandlung des Pedelecs haftet der Mieter für die Reparaturkosten. Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert des Pedelecs. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Pedelec in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei Diebstahl muss der Mieter unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dem Vermieter ist die Polizeidienststelle und die Diebstahlnummer mitzuteilen.

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Zusatzvereinbarung (GPS Ortung)

Der Mieter bestätigt, dass er einverstanden ist, dass in dem Mietgegenstand ein GPS- Ortungssystem eingebaut sein kann, welches für Zwecke der Ortung bei Diebstahl, Unfällen, Pannen etc. vom Vermieter jederzeit aktiviert werden kann.

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Annullationsbedingungen

Bei Ebike-Bayerwald ist eine Absage bis zu 48 Stunden vor Mieteintritt notwendig. Bei Dauerregen und extrem schlechten Wetterverhältnissen kann die Buchung bei Ebike-Bayerwald kostenfrei storniert werden.

Der Mieter kann seine Reservierung vor Mietantritt nur kostenlos annullieren, insofern die Buchung nicht über Listnride vorgenommen wurde. Listnride verlangt für eine Stornierung 10 € Bearbeitungsgebühren.

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Datenschutz-Einwilligung

Der Kunde willigt ein, dass seine Angaben und personenbezogenen Daten im Rahmen der Ausführung des Auftrages von dem Auftragnehmer erhoben, elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auch auf die elektronische Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch entsprechende Dienstleister, welche vom Auftragnehmer im Rahmen der Bearbeitung des Mandats erfolgen.

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Ihre personenbezogenen Daten werden gegen unberechtigten Zugriff, Verlust, Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung durch den Stand der Technik entsprechende Maßnahmen gesichert.

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Der Kunde erhält jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über die beim Auftragnehmer gespeicherten Daten. Diese Daten kann der Auftragnehmer jederzeit sperren, berichtigen oder löschen lassen.

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Die Einwilligung durch den Kunden ist jederzeit schriftlich widerruflich.

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Der Verzicht auf die Einwilligung erschwert die Erbringung der Dienstleistung des Auftragnehmers oder die Durchführung des Vertrages in der Regel erheblich.

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Zur Vereinfachung der Bearbeitung eventuell weiterer Aufträge willigt der Kunde ein, dass die personenbezogenen Daten gespeichert werden.

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Die Einwilligung durch den Kunden ist jederzeit schriftlich widerruflich.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 94227 Zwiesel und Gerichtsstand ist das für 94234 Viechtach zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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